Als Mitarbeiterin des Autonomen Frauenhauses Lübeck habe ich jeden Tag mit Personen zu tun, die von patriarchaler Gewalt betroffen sind.
Aber die Wenigsten, die von häuslicher- oder Partnerschaftsgewalt betroffen sind, erstatten Anzeige. Die Anzeigequote in Deutschland liegt, nach der neuen Dunkelfeld-Studie LeSuBiA bei unter 5%. Und wenn sie es doch tun, endet diese Anzeige meistens nicht mit der Verurteilung des Täters. Warum?
- Weil die Gewalt hinter verschlossenen Türen und in den privaten Räumen passiert, wo es kaum Zeug_innen oder konkrete Beweise gibt.
- Weil es keine verpflichtenden Schulungen zu häuslicher Gewalt in Justiz und Polizei gibt
Die Politik hat die Dringlichkeit nach Schutz für Betroffene von häuslicher oder Partnerschaftsgewalt endlich erkannt:
Letztes Jahr wurde in Deutschland das neue Gewalthilfegesetz verabschiedet. Damit gibt es ab 2032 erstmals bundesweit einen Rechtsanspruch auf Hilfe, Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Bis dahin müssen bundesweit noch 12.000 Frauenhausplätze geschaffen werden, wofür vom Bund 2,6 Millionen Euro zu Verfügung gestellt werden.
Welche Neuerungen für gewaltbetroffene Frauen bringt dieses Gewalthilfegesetz konkret?
- Einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab 2032
- Die bundesweite Sicherstellung eines niedrigschwelligen Zugangs zu Hilfeangeboten
- Die Möglichkeit für alle gewaltbetroffenen Menschen mit einem weiblichen Geschlechtseintrag, bundesweit Hilfeeinrichtungen aufzusuchen, unabhängig vom Wohnort
- Kostenfreie Leistungen unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Aufenthaltsstatus
- Verbindliche Mindeststandards für Hilfeeinrichtungen
Das klingt ja alles ganz gut, oder? Das klingt ja nach einer Verbesserung für Gewaltbetroffene und deren Kinder?
Natürlich, ist der Ausbau der Frauenhausplätze für uns wünschenswert. Tag täglich müssen wir schutzsuchende Frauen und deren Kinder abweisen, weil wir keinen Platz mehr haben. Im Jahr 2025 wurden alleine in unserem Frauenhaus 331 Frauen mit 383 Kindern abgewiesen, das sind 60 Personen pro Monat!
Was wir uns aber immer noch fragen ist: Warum muss immer das Opfer gehen? Warum müssen Frauen und Kinder, die unverschuldet von Gewalt betroffen sind, ihren Wohnort, ihren Alltag und ihre bekannten Strukturen verlassen? Was ist mit den Tätern?
Der Umzug in ein Frauenhaus ist ein großer Schritt für Gewaltbetroffene. Oft müssen Frauen und Kinder Wohnung, Job, Kindergarten/Schule, Sportvereine Freund_innenkreis und Familienstrukturen verlassen, um sich vor weiterer Gewalt durch den Täter zu schützen. Manche müssen die Stadt oder sogar das Bundesland wechseln, um sich in Sicherheit zu begeben. Der Täter bleibt gemütlich und unbehelligt in seiner Wohnung, behält seinen Job und ist in keinster Weise von der, von ihm ausgehenden Gewalt, betroffen.
Ist das denn wirklich angemessener Schutz? Wir, die Autonomen Frauenhäuser sagen: Nein!
In unserer Gesellschaft wird es normalisiert, dass Gewaltbetroffene SICH schützen müssen. Es wird normalisiert, dass Opfer weglaufen und sich verstecken müssen, Täter aber ohne Konsequenzen ihr Leben weiterleben können. Dieser Umstand wird mit dem neuen Gewalthilfegesetz in keinster Weise verändert.
Gewalt darf gar nicht erst passieren. Dafür braucht es einen grundlegenden gesellschaftlichen Wandel, der nur durch frühe Prävention in Schulen und Kitas, durch Täterarbeit mit Gewaltausübenden und verpflichtenden Fortbildungen für Justiz und Polizei gelingen kann!
Frauen, ihre Kinder und TIN*-Personen brauchen ein System, dass sie vor patriarchaler Gewalt schützt. Frauenhausmitarbeitende beobachten jedoch ein System der Verantwortungsverschiebung, Misstrauen gegenüber Betroffenen, Fahrlässigkeit und fehlende fachliche Expertise in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren oder: ein System, das patriarchale Gewalt und Femizide möglich macht.
Wir fordern einen gesellschaftlichen Wandel, in dem Betroffene von patriarchaler Gewalt nicht immer wieder flüchten müssen, um sicher zu sein. Wir fordern eine Gesamtstrategie, die in Gesetzen, in den ausführenden Behörden, in Justiz und der Zivilbevölkerung verankert ist und umgesetzt wird. Prävention ist die Basis für eine gewaltfreie Gesellschaft!
